Der Jahresabschluss ist essenziell
In Brandenburg wurde die Kommunalverfassung geändert, um verspätete Jahresabschlüsse zu vermeiden.
Ab 2024 ist der Jahresabschluss des Vorjahres bis Ende eines Kalenderjahres vorzulegen, zu prüfen und zu beschließen. Ohne diese rechtzeitige Vorlage kann der Haushalt des nächsten Jahres nicht in Kraft treten.
Mirna Richel Gemeindevertreterin und Kreistagsabgeordnete für Kleinmachnow und Teltow Politik vor Ort - ehrenamtlich